Mietbedingungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MIETDAUER
Mindestmietdauer:
- von Montag bis Freitag eine Übernachtung
- an Wochenenden zwei Übernachtungen (wenn die Nacht vom Samstag zum Sonntag dabei ist)
- bei Brücken- und Feiertagen drei Übernachtungen
Abweichungen nur auf Anfrage.
AN- UND ABREISE
Schlüsselübergabe im Reisebüro Scholz
Herderplatz 1
99423 Weimar
Anreise
Mo - Fr von 14.00 - 18.30 Uhr
Sa bis 12.00-14.00 Uhr
Abreise bis 11.00 Uhr
- außerhalb dieser Zeiten nur nach Absprache
HINWEIS
Um Ihnen und den Gästen nach Ihnen einen angenehmen Aufenthalt zu gewährleisten, sowie aus Gründen des Brandschutzes, ist das Rauchen in unseren Wohnungen nicht gestattet.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
I Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters
II Vertragsabschluß
1. Der Mieter erkennt die Buchungsbedingungen an und die Reservierung ist nach erfolgter Buchungsbestätigung für beide Seiten verbindlich.
Dem Vermieter steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind der Vermieter und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
III Bezahlung
1. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter der Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung in Höhe von 25 % des Mietpreises zu verlangen.
2. Der Restmietpreis wird bei Anreise fällig.
3. Rechnungen des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
4. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.
5. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Vermieter berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.
6. Der Kunde kann nur mit einer unstrittigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder mindern.
IV Rücktritt durch den Gast vor Reisebeginn/ Rücktrittsgebühren
Ein Rücktritt des Mieters von dem geschlossenen Vertrag muß immer schriftlich erfolgen und bedarf der Zustimmung des Vermieters.
Der pauschalierte Anspruch beträgt bei Stornierungen:
bis zum 46. Tag vor Reiseantritt: 20 %
ab dem 45. Tag vor Reiseantritt: 50 %
ab dem 35. Tag vor Reiseantritt: 80 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder
bei Nichtantritt der Reise: 90 %
des Reisepreises
V Reise – Rücktrittskosten/Abbruch-Versicherung
Der Abschluß dieser Versicherung wird dringend empfohlen, zur finanziellen Absicherung bei Eintritt eines unvorhergesehenen Reiseausfalls im Rahmen der Versicherungsbedingungen.
Der Vermieter übernimmt auf Wunsch den Abschluß dieser Versicherung/en.
VI Umbuchung
Auf Wunsch des Mieters nimmt der Vermieter soweit durchführbar vor Beginn der unter IV. genannten Fristen eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden 30,00 € erhoben.
Spätere Änderungen können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer IV bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
VII Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die gemäß Klausel 3 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird.
Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Wohnungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen; z.B. in der Person des Mieters oder des Zwecks gebucht werden.
Kann der Vermieter die Wohnung nicht wie gebucht zur Verfügung stellen, wird er versuchen in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Der Vermieter ist verpflichtet bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast schon gezahlte Miete zu erstatten..
VIII Personenzahl
Jede Wohnung darf nur mit der reservierten und bestätigten Personenzahl belegt werden. Bei einer höheren Personenzahl erfolgt die Berechnung gemäß gültiger Preisliste.
IX An – und Abreise
Die gebuchte Wohnung steht dem Mieter am Anreisetag , wenn nicht anders vereinbart ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
Eine Anreise nach 18.30 Uhr ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Am Abreisetag ist die Wohnung bis spätestens 11.00 Uhr geräumt und besenrein zu übergeben.
X Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.
XI Haftung
Der Vermieter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen Schaden so gering wie möglich zu halten.
Der Mieter haftet für alle durch ihn verursachten Schäden. Er ist für die Mietdauer verantwortlich für die Wohnung und verpflichtet sich, diese in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten.
Der Mieter trägt das eigene Risiko bei unsachgemäßer Handhabung aller vom Vermieter angebotenen Gegenstände. Eine Haftung für beschädigtes Eigentum am Reisegepäck, für Personenschäden etc. trägt der Vermieter nicht. Eltern haften für Ihre Kinder.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Stellplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht.
XII Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist Weimar vereinbart.